Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Warenbestellungen erbitten wir unter allen Umständen schriftlich. Sollte ein Auftrag mündlich erfolgen, so ist dieser schriftlich zu wiederholen. Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung erhalten Aufträge ihre Gültigkeit. Sollte ein Auftrag von uns ohne Auftragsbestätigung ausgeliefert werden, kommt dies einer Auftragsbestätigung gleich. Alle mündlichen Vereinbarungen und Abweichungen von unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
     
  2. Lieferungen erfolgen in der Regel zum vereinbarten Liefertermin. Unter Liefertermin wird die Woche, in welcher die Ware in Meiselding zum Versand gebracht wird, verstanden. Bei Verhinderung durch höhere Gewalt, Betriebskatastrophen, Rohstoffschwierigkeiten und ähnlichen Fällen sind wir von den eingegangenen Lieferbedingungen entbunden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung bzw. Nichtlieferung erfüllen wir gegenüber unseren Kunden nicht.
     
  3. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich dem Altstoff Recycling Entsorgungsbeitrag (ARA).
     
  4. Sollten in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Auslieferung der Ware wesentliche Preiserhöhungen bei Rohstoffen oder Änderungen der Lohn- und Gehaltstarife eintreten, behalten wir uns einen entsprechenden Preisaufschlag auf unsere Artikel vor.
     
  5. Sämtliche Warensendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Alle unterwegs entstandenen Schäden wie Bruch, Nässeeinwirkung, Verlust, Diebstahl etc., sind unmittelbar dem jeweiligen Transportführer (Bahn, Spediteur, Post usw.) anzuzeigen. In der Empfangsquittung darf ein entsprechender Hinweis, dass die Sendung beschädigt oder unvollständig angekommen ist, nicht fehlen. Eine Gegenbestätigung durch den anliefernden Fahrer erleichtert die Durchsetzung der Erstansprüche. Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Der Rechnungsempfänger übernimmt die Gewähr dafür, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Genehmigungen und Zulassungen, die für Transport, Lagerung, Verkauf und Verwaltung der gelieferten Ware erforderlich sind, bereits bestehen.
     
  6. Zurückgesandte Waren werden nur dann gutgeschrieben, wenn diese in unbeschädigten Originalpackungen sind und der Auftraggeber zur Rücksendung berechtigt ist, bzw. unsere vorherige schriftliche Zustimmung hat. Für zurückgesandte Waren berechnen wir eine Manipulationsgebühr von 12 % des Warennettowertes, Minimum € 25,-. Die Rücksendung von Waren hat franko an unsere Anschrift zu erfolgen. Abschussgeräte, wie zB. Mörser, Raketengestelle usw., die leihweise zur Verfügung gestellt wurden, sind innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Verwendung an unsere Anschrift franko zurückzusenden. Eine Leihgebühr wird hierfür in Rechnung gestellt.
     
  7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Zu den Wechselforderungen treten noch alle Einziehungs- und Diskontspesen sowie Stempelgebühren hinzu. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns zur sofortigen Einstellung weiterer Lieferungen, auch bei vorbehaltlos bestätigten Aufträgen.
     
  8. Bei Auflösung des Geschäftes, Konkurseröffnung oder Einleitung des Ausgleichsverfahrens ist der Käufer verpflichtet, uns dies sofort mitzuteilen. In solchen Fällen ist unsere Forderung aus Warenlieferungen, ohne Rücksicht auf die gewährten Zahlungsbedingungen, sofort fällig.
     
  9. Zahlung bei Vorauskasse und Nachnahme – 3 % Skonto. Zahlung innerhalb 14 Tagen – 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen – netto. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermines sind wir zur Geltendmachung der üblichen Verzugszinsen berechtigt.
     
  10. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Meiselding. Gerichtsstand für beide Teile ist ausschließlich St. Veit/Glan.
     
  11. An Firmen, mit welchen wir noch nicht in Geschäftsverbindung gestanden haben, können Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme erfolgen.

Mit Bekanntgabe dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden alle früher getroffenen Vereinbarungen hinfällig.

Lieferbedingungen Kategorien F3/F4, T1/T2, P1/P2

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater der Kategorie T2, sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2, dürfen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung nach § 28 Pyrotechnikgesetz 2010 bzw. einer entsprechenden Gewerbeberechtigung, abgegeben werden.

Bei Abholung durch den Kunden möchten wir darauf hinweisen, dass die ADR-Bescheinigung über die Ausbildung für den Transport gefährlicher Güter der Klasse 1 erforderlich ist und das Fahrzeug entsprechend ausgerüstet sein muss. Dies gilt natürlich auch für die Speditionsauswahl durch den Kunden.

Lieferungen erfolgen ab Werk. Für Aufträge der Kategorien F3 und F4 unter einem Netto-Warenwert von € 500,- berechnen wir € 15,- Mindermengenzuschlag.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständig- und Richtigkeit erstellt. Die angeführten Gegenstände sind entsprechend der Gebrauchsanweisung und der nationalen Bestimmungen zu verwenden!